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   LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10   

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https://dejure.org/2010,14300
LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10 (https://dejure.org/2010,14300)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2010 - L 6 SO 5/10 (https://dejure.org/2010,14300)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2010 - L 6 SO 5/10 (https://dejure.org/2010,14300)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Übernahme von Schulgeld im Rahmen der Eingliederungshilfe - Angemessenheit der Beschulung an einer privaten Förderschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zur angemessenen Schulausbildung; Bindungswirkung der Zuweisungsentscheidung der Schulverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Hilfe zur angemessenen Schulausbildung; Bindungswirkung der Zuweisungsentscheidung der Schulverwaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10
    In welchem Umfang eine bestimmte, nach den Bestimmungen des Schulrechts vorgesehene Beschulung den geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Behinderten entspricht, ist darum der Prüfung der Schulbehörde vorbehalten (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - Urteil vom 28.04.2005, Az: 5 C 20/04).
  • BVerwG, 26.10.2007 - 5 C 35.06

    Eingliederungshilfe, Kostenübernahme für Integrationshelfer bei schulrechtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10
    Selbst wenn man mit dem Beklagten unter Berücksichtigung der zuletzt von diesem vorgelegten Stellungnahme des Schulamtes davon ausgehen würde, dass mit dem Bescheid des Schulamtes vom 17.3.2000 der Besuch der X.-Schule nicht verbindlich angeordnet, sondern den Eltern des Klägers ein Wahlrecht zwischen der  X.-Schule und einer staatlichen Förderschule eingeräumt wurde, stünde dies dem Anspruch des Klägers nach einer neueren Entscheidung des BVerwG vom 26.10.2007 (Az.: 5 C 35/06) nicht entgegen.
  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 24/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Abgrenzung - Zusicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10
    Maßstab der Auslegung eines Verwaltungsaktes ist der im Ausspruch geäußerte Erklärungswille und Erklärungswert, wie er sich einem verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, darstellt, nicht jedoch eine Absicht der Behörde, die von diesem "Empfängerhorizont" aus nicht erkennbar ist (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30.6.1999, Az. B 2 U 24/98 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10
    Auch kann es nach den vorgenannten Ausführungen keinen für das Sozialhilferecht bindenden schulrechtlichen Nachranggrundsatz dergestalt geben, dass Eingliederungshilfe in Gestalt von Schulgeld bereits dann ausscheidet, wenn ein kostenfreier Besuch einer staatlichen Schule bei abstrakter Betrachtungsweise eine angemessene Schulbildung ermöglicht (so aber LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER).
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Sei schulrechtlich eine Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Förder- und privater Ersatzschule eröffnet, setze eine generelle Beschränkung der Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung auf den Besuch öffentlicher Schulen nach der Rechtsprechung des 6. Senats des LSG (Urteil vom 18.8.2010 - L 6 SO 5/10) verfassungsrechtlich eine ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers voraus.
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Insoweit ist der vorliegende Fall auch nicht vergleichbar mit dem des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts in der Entscheidung vom 18. August 2010 (L 6 SO 5/10); der in der genannten Entscheidung betroffene Kläger hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits sieben Schulbesuchsjahre in der privaten Waldorfschule absolviert.
  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 4/10

    Sozialhilferecht: Übernahme von Schulgeld als Leistung der Eingliederungshilfe

    Nicht zu folgen sei der Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. August 2010 (L 6 SO 5/10), die das elterliche Wahlrecht überbewerte.

    Mit dieser Auslegung des § 54 SGB XII i.V.m. § 12 Eingliederungshilfe-VO hat das Bundessozialgericht einer Gesetzesauslegung eine Absage erteilt, wonach die Förderung des Schulbesuchs an einer privaten Förderschule durch Übernahme von Schulgeld eine "erforderliche Maßnahme" i.S. des § 12 Eingliederungshilfe-VO sein kann (so noch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. August 2010 - L 6 SO 5/10).

  • LSG Hessen, 14.03.2011 - L 7 SO 209/10

    Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme für einen

    Er kann dem nicht entgegenhalten, dass entsprechende Kosten bei der Beschulung in eine andere Schule nicht anfallen und kann auch nicht auf den Besuch einer Sonder- oder Förderschule verweisen (BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 5 C 20/04; vom 26. Oktober 2007 - 5 C 35/06; Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 3. Juni 2010 - L 7 SO 19/09 B ER; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. August 2010 - L 6 SO 5/10).
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    Aus diesem Wahlrecht lässt sich indes kein sozialhilferechtlicher Anspruch herleiten, denn insoweit ist nach § 9 Abs. 2 SGB XII nach der Angemessenheit des Wunsches und nach den hiermit verbundenen Mehrkosten zu fragen (so auch Landessozialgericht (LSG) NRW, Beschluss vom 17.05.2010, Az.: L 20 B 168/08 SO ER, wohl a.A.: LSG Hessen, Urteil vom 18.08.2010, Az.: L 6 SO 5/10).

    Zwar ist es zutreffend, dass die förmliche Zuweisung der Landesschulbehörde, ein Kind an einer konkret bezeichneten Schule beschulen zu lassen, auch für den Sozialhilfeträger bindend wäre (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 18.08.2010, Az.: L 6 SO 5/10).

  • LSG Hessen, 26.04.2012 - L 4 SO 297/11

    Kostenübernahme für einen Integrationshelfer während des Schulbesuchs durch den

    Zwar fehlt es an einer Entscheidung der Schulbehörde über den angemessenen Schulbesuch im Sinne einer Zuweisung nach § 54 Abs. 4 und 5 HSchG, die hinsichtlich der Angemessenheit der Schulbildung sozialhilferechtlich Tatbestandswirkung entfalten würde (vgl. hierzu Urteil des 6. Senats des erkennenden Gerichts vom 18. August 2010, L 6 SO 5/10 unter Hinweise auf BVerwG, Urteil vom 28. April 2005, 5 C 20/04, s. auch Wehrhahn in Juris-PK SGB XII, § 54 Rdnr. 48 m. w. N.).
  • VG Köln, 12.07.2017 - 26 K 2300/17
    Die Rechtsprechung, wonach der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob eine zu dem            Besuch einer bestimmten Schule erforderliche Hilfe als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII geeignet und erforderlich ist,               an Entscheidungen der Schulverwaltung über die Zuweisung des schulpflichtigen              Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart gebunden ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 28. April 2005 - 5 C 20.04 -, juris, Rn. 11, vom               16. Januar 1986 - 5 C 36.84 -, juris, Rn. 16, und vom 26. Oktober 2007                  - 5 C 35.06 -, juris, Rn. 21; Hess. LSG, Urteil vom 18. August 2010                           - L 6 SO 5/10 -, juris, Rn. 19, ist gleichermaßen auf das Verhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und der Schulverwaltung zu übertragen.
  • LSG Hessen, 17.04.2013 - L 6 SO 3/10

    Anspruch auf Übernahme von Schulgeld; Anspruch auf Übernahme von Schulgeld

    Mit dieser Auslegung des § 54 SGB XII i.V.m. § 12 Eingliederungshilfe-VO hat das Bundessozialgericht einer Gesetzesauslegung eine Absage erteilt, wonach die Förderung des Schulbesuchs an einer privaten Förderschule durch Übernahme von Schulgeld eine "erforderliche Maßnahme" i.S. des § 12 Eingliederungshilfe-VO sein kann (so noch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. August 2010 - L 6 SO 5/10).
  • VG Köln, 26.04.2017 - 26 K 7375/16
    Die Rechtsprechung, wonach der Sozialhilfeträger bei der Prüfung, ob eine zu dem Besuch einer bestimmten Schule erforderliche Hilfe als "Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung" i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII geeignet und erforderlich ist, an Entscheidungen der Schulverwaltung über die Zuweisung des schulpflichtigen Kindes an eine bestimmte Schule bzw. eine bestimmte Schulart gebunden ist, vgl. BVerwG, Urteile vom 28.042005 - 5 C 20.04 -, juris Rn. 11, vom 16.01.1986 - 5 C 36.84 -, juris Rn. 16, und vom 26.10.2007 - 5 C 35.06 -, juris Rn. 21; Hess. LSG, Urteil vom 18.08.2010 - L 6 SO 5/10 -, juris Rn. 19, ist gleichermaßen auf das Verhältnis zwischen dem Träger der Jugendhilfe und der Schulverwaltung zu übertragen.
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